Die Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen der Schweiz beträgt 120 kmh. Als die Polizei am frühen Sonntagmorgen Radar-Messungen durchführte, glaubten die Polizisten sicher, dass sie ihren Augen nicht trauen konnten.
Ein deutscher Autofahrer raste in seinem Mercedes mit unglaublichen 215 Stundenkilometern auf der A1 nähe Spreitenbach (Kanton Aargau) an ihnen vorbei.
Nach Abzug einer Toleranz von 7 kmh blieben immer noch 88 kmh Geschwindigkeitsüberschreitung "übrig". Daraufhin wurde das Luxusgefährt des 59jährigen eingezogen, er selbst festgenommen, um dem Staatsanwalt vorgestellt zu werden.
Nun muss er mindestens mit einer Geldstrafe rechnen, im schimmsten Fall ist in unserem Nachbarland eine Gefängnisstrafe zwischen ein und vier Jahren vorgesehen. Sein Auto ist er (erst einmal) los.
Was viele nicht wissen: Wer in der Schweiz mit über 80 kmh zu schnell unterwegs ist, gilt von Rechts wegen als Raser und sein Auto wird eingezogen. Das Fahrzeug wird versteigert, wobei der Eigentümer es wohl selbst wieder kaufen könnte. Der Verkaufserlös kommt der Staatskasse zu Gute.
Die Schweiz hat gesetzlich genau verankert, wer in welchem Fall als Raser gilt und dies seit 2013 im gesetzlichen Sicherheitspaket "Via secura" festgelegt.