Der Urlaub im Ausland kann schnell teurer als gedacht werden, wenn man sich vorher nicht mit den im jeweiligen Land geltenden Vorschriften befasst.
So muss in vielen Ländern bei Autopannen die Warnweste übergezogen werden. Diese sollte das EU-Kontrollzeichen EN 471 tragen. Zudem gibt es auch oft eine sogenannte Mitführungspflicht, was bedeutet, dass diese West bei einer Kontrolle vorzuzeigen ist. Hat man diese Weste nicht an Bord, drohen Bußgelder bis zu 600,– Euro.
Selbstverständlich ist auch, ein Warndreieck dabei zu haben, optimal nicht im Kofferraum, weil die Möglichkeit besteht, dass dieser z.B. nach einem Auffahrunfall nicht mehr geöffnet werden kann.
Weitere Dinge, die Vorschrift sein können, sind zum Beispiel ein kompletter Satz Ersatzglühbirnen (in Spanien) oder die Verpflichtung, bei einem Unfall die Polizei zu rufen.
Es ist also in jedem Fall lohnend, um auf der sicheren Seite zu sein, sich vor der Reise mit den Gesetzen des Urlaubslandes zu befassen. Ebenso ist ein Schutzbrief eines Automobilclubs empfehlenswert, der viele Dinge wie Dolmetscher, Pannenhilfe etc. absichert.