Do. Nov 21st, 2024

 

 
Darf man sein Rad überall anschließen, wo es gerade passt? Oder was gibt es zu beachten?
 
Ein Fahrradbesitzer hatte dagegen geklagt, dass die Polizei sein auf dem Bahnhofsvorplatz der Stadt Göttingen abgestelltes Fahrrad entfernt hatte, nachdem sie das Schloss geknackt hatte. Er sollte die Kostenrechnung dafür bezahlen, was er nicht einsah.
 
Und er hat Recht bekommen!
Laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg gibt es keinen Grund, ein Fahrrad zu entfernen, außer wenn es behindernd oder belästigend geparkt wird.
 
Im vorgenannten Fall war das Rad zwischen zwei Bänken geparkt und an der Lehne der einen Bank angeschlossen worden. Dadurch wurde keines der beiden vorgenannten Kriterien erfüllt.
 

Von Auto Nom

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