Deshalb rät der ADAC allen, die mit Kostüm und Alkohol feiern wollen, auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi umzusteigen. Die Polizei kontrolliert in den närrischen Zeiten besonders intensiv. Schon bei 0,3 Promille und auffälligem Fahren müssen Autofahrer sechs Monate den Führerschein abgeben. Außerdem droht eine empfindliche Geldstrafe. Absolut fahruntüchtig gilt ein Autofahrer mit 1,1 Promille. Wer damit erwischt wird, ist seinen Führerschein für mindestens ein halbes Jahr los. Hinzu kommt eine saftige Geldstrafe.
Vorsicht: Der Kater am „Tag danach“ ist keinesfalls auf die leichte Schulter zu nehmen. Der Mensch baut pro Stunde im Schnitt nur 0,1 Promille Alkohol im Blut ab. Im Zweifelsfall sollten „Spätheimkehrer“ mit Bus oder Bahn zur Arbeit fahren.
Wer die närrischen Tage feuchtfröhlich im Ausland feiern möchte, sollte die Promillegrenzen des Landes kennen. Italien etwa erlaubt höchstens 0,5 Promille am Steuer eines Pkw. Dies gilt auch für Österreich, Frankreich und der Schweiz.
Quelle: ADAC.de