Do. Nov 21st, 2024

Nachdem die Beantragung der Verschrottungsprämie in vollem Gange ist, tauchen immer wieder neue Fragen auf. Die Praxis zeigt mal wieder, dass es viele Gesichtspunkte gilt, die betrachtet werden müssen. So gab es bis jetzt noch keine Möglichkeit, sich die Prämie reservieren zu lassen oder wusstet ihr, dass man auch für geerbte Fahrzeuge eine Prämie erhalten kann? 

Hier nun ein paar Fragen und Antworten zur Abwrackprämie:

 

 

Wer kann die Abwrackprämie erhalten?

  • Privatpersonen mit einem mindestens 9 Jahre altem Fahrzeug und gleichzeitigem Kauf eines Neu- oder Jahreswagen
  • Der Halter des abzuwrackenen Autos muss der Halter des Neu- oder Jahreswagen sein.
  • Freiberufler und Geschäftsleute haben keinen Anspruch, da das Alt- und Neufahrzeug zum (steuerlichen) Privatvermögen zählt.

In welchem Zeitraum muss ich abwracken und darf ich neu kaufen?

  • Abwracken und Neukauf müssen zwischen dem 14.01.2009 und 31.12.2009 liegen

Darf ich Re-Importierte Fahrzeuge kaufen?

  • Ja, solange es ein Neu- oder Jahreswagen ist, der den Abwrackkriterien entspricht.

Gilt die Abwrackprämie nur für PKWs?

  • Nein, Reisemobile oder Kleinbusse mit Euro 4 (und Klasse M1) können auch erworben werden
  • Abgewrackt dürfen Wohnmobile mit der Bezeichnung „Sonder KFZ Wohnmobil“

Dürfen LKWs, Transporter und/oder Motorräder abgewrackt werden?

  • Nein

Dürfen Unfaller auch abgewrackt werden?

  • Ja
  • Hier hat auch die Versicherung keinen Einfluss auf die Prämie, d.h., die Versicherung darf eine eventuell nachträglich erhaltene Abwrackprämie nicht berücksichtigen.

Ich habe mein altes Fahrzeug vor knapp einem Jahr erworben, ab wann kann ich die Prämie beantragen?

  • Sie können das alte Auto erst dann zum Verschrotten bringen, wenn sie 1 Jahr lang der Halter sind.
  • Sie können sich aber schon vorher ein Auto kaufen. Die zeitliche Reihenfolge des Verschrottens und des Neukaufs spielen keine Rolle, sie muss sich aber innerhalb des Zeitraumes 14.01.2009 und 31.12.2009 bewegen.

Habe ich auf jeden Fall einen Anspruch auf die Prämie?

Wann wird die Prämie ausgezahlt?

  • Nach in Kraft treten des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds (ITGF)
  • Voraussichtlich ab März 2009

Kann ich die Abwrackprämie reservieren lassen?

  • Ja.
  • Ab dem 30.03.2009 wird ein zweistufiges Reservierungsverfahren eingeführt
  • Käufer eines Neufahrzeuges bekommen beim Kaufabschluss die Reservierungsbestätigung
  • Auszahlung der Prämie aber auch hier nur nach Vorlage der Zulassung des Neufahrzeuges und Verschrottungsnachweis

Kann ich für mein geerbte Fahrzeug auch die Abwrackprämie erhalten?

  • Ja.
  • Für Erbfälle wurde ebenfalls eine Regelung gefunden.
  • Erben können nach Vorlage des Erbscheins die Verschrottungsprämie beantragen für Autos des Erblassers

 

Von Auto Nom

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert