Das bei uns sehr beliebte Urlaubsland Dänemark will die Zahl der Unfälle mit tödlichem Ausgang reduzieren und greift zu drastischen Mitteln. Ab dem 1. Juli 2014 gilt:
Wer alkoholisiert am Steuer erwischt wird, bekommt eine Geldstrafe – logisch, das war schon vorher so.
Den Führerschein wird man unter Umständen auch los – kann ihn aber unter bestimmten Voraussetzungen wieder bekommen, auch nichts Neues.
Aber – wenn man mit dem Auto mit 2,0 Promille und mehr fährt, ist der fahrbare Untersatz weg – und zwar für immer und unwiderruflich. Das Fahrzeug wird eingezogen, versteigert und der Erlös kommt der Staatskasse zu Gute. Alle anderen Sanktionen greifen natürlich ebenfalls.
Das passiert übrigens auch dann, wenn man 1,2 Promille intus hat und innerhalb der davor liegenden drei Jahre schon einmal mit mehr als den in Dänemark erlaubten 0,5 Promille erfasst worden ist.
Das Ganze gilt nicht etwa nur für in Dänemark zugelassene Fahrzeuge, sondern für alle, die in dem Land unterwegs sind. Also auch für Touristen, vorausgesetzt das Fahrzeug ist nicht gemietet oder geleast, sondern im Besitz des Fahrzeugführers.
Übrigens: Wird man in Italien mit 1,5 Promille erwischt und ist Halter des geführten Fahrzeugs, wird auch hier das Auto eingezogen und ohne Entschädigung versteigert. Sollte man auf die Idee kommen, den Alkoholtest zu verweigern, wird automatisch ein Promillewert von 1,5 angesetzt, dann ist das Auto futsch und man muss obendrein 6.000,– Euro bezahlen.