Im Urlaubsland scheint die Tendenz größer zu sein, einen Verkehrsverstoß zu begehen, als auf heimischen Straßen.
Sei es die Geschwindigkeitsüberschreitung, das Handy am Ohr, das Überfahren einer roten Ampel und vieles mehr – die Hemmschwelle von Touristen gegen geltende Verkehrsregeln zu verstoßen, scheint im Urlaub deutlich niedriger zu sein.
Seit 2010 werden so genannte "EU-Knöllchen" vergeben. Das bedeutet derzeit nach einer EU-Richtlinie, dass Behörden aus dem Ausland bei insgesamt acht Delikten die Daten der betreffenden Halter in Deutschland abfragen können. Daran anschließend wird ggf. ein Informationsschreiben in deutscher Sprache an diese versendet und die Verkehrssünder zur Kasse gebeten.
Bei folgenden Verkehrsverstößen werden derzeit die Daten an das anfragende EU-Land übermittelt:
- Geschwindigkeitsübertretungen
- Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurtes
- Überfahren eines roten Lichtzeichens
- Trunkenheit im Straßenverkehr
- Fahren unter Einfluss von berauschenden Mitteln
- Nicht-Tragen eines Schutzhelmes
- unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens
- rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren.
Nun fordert der Europäische Gerichtshof Nachbesserungen bei dieser Richtlinie, das EU-Gesetz stehe auf einer falschen Rechtsgrundlage, heißt es. Die Bestimmungen zur EU-weiten Kooperation bezüglich der polizeilichen Zusammenarbeit und des Datenaustausches müssen nun wohl innerhalb eines Jahres angepasst bzw. geändert werden. Natürlich bleibt der Aspekt der Straßenverkehrssicherheit an ganz hoher Stelle.
Nicht vergessen sollte man jedoch, dass ein nicht bezahlter Strafzettel im Ausland beim nächsten Urlaub Unannehmlichkeiten bedeuten kann.