Man darf eine Dashcam in Deutschland zwar durchaus im Auto montiert haben – zu welchem Zweck man sie nutzen kann bzw. darf, das ist jedoch eingeschränkt.
Während die Kameras in Russland in vielen Fahrzeugen die gesamte Fahrt mitfilmen, man die so gemachten Aufnahmen von Unfällen auch im Internet „bewundern“ kann und sie als Beweismittel verwendet werden können, ist diese Praxis in Deutschland nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Ansbach nicht zulässig.
Das was man gefilmt hat, darf nicht an Dritte weitergegeben und nicht veröffentlicht werden. Geklagt hatte ein Autofahrer, dem durch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht der Einsatz dieser Kamera zur Aufzeichnung von Verkehrsverstößen anderer Verkehrsteilnehmer in seinem Auto untersagt worden war. Er hatte wohl insgesamt 22 Verstöße anderer Verkehrsteilnehmer aufgezeichnet, angezeigt und einige der Aufnahmen der Polizei zur Verfügung gestellt.
Wegen eines Formfehlers wurde das Verbot der Nutzung aufgehoben. Als nicht zulässig erklärt wurden aber Aufnahmen, die zum Zweck der Veröffentlichung und Weitergabe gemacht werden. Denn – nach dem Bundesdatenschutzgesetz sind Aufnahmen Dritter ohne deren Zustimmung nicht gestattet, da sie einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellen.
Für persönliche Zwecke darf die Kamera (vorerst) weiterhin verwendet werden. Sei es zum Filmen der Landschaft, sei es für Aufnahmen privater Natur oder zur eigenen Verwendung.
Der Kläger im vorgenannten Fall wurde aufgefordert, die betreffenden Aufnahmen zu löschen, Berufung gegen das Urteil ist möglich. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
Während in Deutschland die Nutzung einer Dashcam im eigenen Fahrzeug also weiterhin zumindest eingeschränkt gestattet ist, gilt in unserem Nachbarland Österreich ein eindeutiges Verbot. Mit bis zu 10.000,– Euro Bußgeld kann man dort belegt werden, wenn man eine solche Kamera im Auto hat.
Übrigens: Dashcams wurden bekannt und beliebt, nachdem im Jahr 2013 Aufnahmen einer Dashcam im Internet veröffentlicht worden waren, die den Niedergang eines Meteoritenregens im Ural zeigten.