Ab welchem Stichtag galt bzw. gilt welche Abgasnorm?
Obwohl seit Anfang 2006 Euro 4 obligatorisch ist, durften "Lagerfahrzeuge" mit Euro 3-Standard, sofern der Fahrzeughersteller beim Kraftfahrtbundesamt eine Ausnahmegenehmigung beantragt hatte, noch (als Neuwagen) zugelassen werden. Diese Regelung endete zum 31.12.2006.
Und ab 1.1.2007 müssen auch Pkw´s über 2,5 to zul. Gesamtgewicht (i.a. schwerere Geländewagen und SUV´s) für die Neuwagenzulassung "Euro 4" erfüllen.
Ø Euro 4:
o Nach Auslaufen der Abgasnorm "Euro 3" zum 31.12.2004 wurde "Euro 4" obligatorisch für Pkw mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis zu 2,5 to
o Für Fahrzeuge mit neuer Typgenehmigung (neu entwickelte Modelle) zum 01.01.2005
o Für alle Neuwagen zum 01.01.2006
o Ende von Ausnahmeregelungen f. d Zulassung v. Euro3-"Lagerfahrzeugen" zum 31.12.2006
o Euro 4 f. d. Erstzulassung von Pkw über 2,5 to zul. Ges.-Gewicht obligatorisch zum 01.01.2007
o Ausnahmeregelung für Pkw über 2,5 to: Wird vom jeweiligen Fahrzeughersteller für betroffene Lagerfahrzeuge eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt, können diese, unter Vorlage der Ausnahmegenehmigung, auch noch bis 31.12.2007 erstmalig zugelassen werden.
Ø Euro 5:
o Die Einführungstermine wurden auf EU-Ebene noch nicht verabschiedet. Entsprechend der Empfehlung des EU-Umweltausschusses könnte der Terminplan aber wie folgt aussehen:
o Für Fahrzeuge mit neuer Typgenehmigung (neu entwickelte Modelle) zum 01.09.2009
o Für alle Neuwagen zum 01.01.2011
o Inwieweit für Fahrzeuge über 2,5 to wiederum mit einer 1-jährigen Fristverlängerung zu rechnen ist, bleibt noch offen.
Ø Euro 6:
o Derzeitige Planungen gehen von einer Einführung in 2014 (neue Typen) bzw. 2015 aus.