Do. Nov 21st, 2024

Ab welchem Stichtag galt bzw. gilt welche Abgasnorm?

Obwohl seit Anfang 2006 Euro 4 obligatorisch ist, durften "Lagerfahrzeuge" mit Euro 3-Standard, sofern der Fahrzeughersteller beim Kraftfahrtbundesamt eine Ausnahmegenehmigung beantragt hatte, noch (als Neuwagen) zugelassen werden. Diese Regelung endete zum 31.12.2006.

Und ab 1.1.2007 müssen auch Pkw´s über 2,5 to zul. Gesamtgewicht (i.a. schwerere Geländewagen und SUV´s) für die Neuwagenzulassung "Euro 4" erfüllen.

 

Ø      Euro 4:

o        Nach Auslaufen der Abgasnorm "Euro 3" zum 31.12.2004 wurde "Euro 4" obligatorisch für Pkw mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis zu 2,5 to

o        Für Fahrzeuge mit neuer Typgenehmigung (neu entwickelte Modelle) zum 01.01.2005

o        Für alle Neuwagen zum 01.01.2006

o        Ende von Ausnahmeregelungen f. d Zulassung v. Euro3-"Lagerfahrzeugen" zum 31.12.2006

o        Euro 4 f. d. Erstzulassung von Pkw über 2,5 to zul. Ges.-Gewicht obligatorisch zum 01.01.2007

o        Ausnahmeregelung für Pkw über 2,5 to: Wird vom jeweiligen Fahrzeughersteller für betroffene Lagerfahrzeuge eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt, können diese, unter Vorlage der Ausnahmegenehmigung, auch noch bis 31.12.2007 erstmalig zugelassen werden.

Ø      Euro 5:

o        Die Einführungstermine wurden auf EU-Ebene noch nicht verabschiedet. Entsprechend der Empfehlung des EU-Umweltausschusses könnte der Terminplan aber wie folgt aussehen:

o        Für Fahrzeuge mit neuer Typgenehmigung (neu entwickelte Modelle) zum 01.09.2009

o        Für alle Neuwagen zum 01.01.2011

o        Inwieweit für Fahrzeuge über 2,5 to wiederum mit einer 1-jährigen Fristverlängerung zu rechnen ist, bleibt noch offen.

Ø       Euro 6:

o        Derzeitige Planungen gehen von einer Einführung in 2014 (neue Typen) bzw. 2015 aus.

Von Auto Nom

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