Tatbestand |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
1. Unzulässig gehalten an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, im Haltverbot, im eingeschränkten Haltverbot, auf Fahrbahnbegrenzung, auf Richtungspfeilen auf der Fahrbahn, auf der Grenzmarkierung für Haltverbote, bei rotem Dauerlicht, bis zu 10 m vor Lichtzeichen und den Zeichen "Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren", bei "Vorfahrt gewähren"- oder bei Stop-Schild (wenn das Schild verdeckt wird), vor und in Feuerwehrzufahrten oder an Taxenständen |
10 Euro |
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nein |
2. Unzulässig gehalten in den oben genannten Fällen, mit Behinderung |
15 Euro |
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nein |
3. Unzulässig gehalten in zweiter Reihe |
15 Euro |
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nein |
4. Unzulässig gehalten in zweiter Reihe mit Behinderung |
20 Euro |
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nein |
5. An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt |
15 Euro |
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nein |
6. An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, mit Behinderung |
25 Euro |
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nein |
7. An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, länger als 1 Stunde |
25 Euro |
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nein |
8. An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, länger als eine Stunde mit Behinderung |
35 Euro |
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nein |
9. An einer engen oder unübersichtlichen Stelle oder in einer scharfen Kurve geparkt, mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs im Einsatz |
40 Euro |
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nein |