Do. Nov 21st, 2024

Der Führerschein wird am 3. Mai 2009 einhundert Jahre alt.

Nein, nicht mein Führerschein, denn dann wäre ich im Guiness-Buch der Rekorde, sondern DER Führerschein.
 
Im Jahr 1909 erging ein Kaiserliches Gesetz, das für ganz Deutschland galt, in dem geregelt wurde, dass man(n) zum Führen eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straßen und Plätzen die Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigt.
 
Zuvor hatten die elf Herzogtümer, sieben Fürstentümer und die Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg unterschiedliche Regelungen und Ausweise, was aber zum Teil dazu führte, dass „Motor-Wagen-Erlaubnis-Scheine“ an den jeweiligen Grenzen ungültig wurden.
 
Aber……diese Fahrerlaubnis war zuerst einmal den Herren der Schöpfung vorbehalten. Frauen durften sie nur ablegen, wenn der Göttergatte das erlaubte. Immerhin durften weibliche Wesen seit 1919 wählen, aber selbständig den Führerschein zu machen, wurde erst am 1.7.1958 durch das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau zugelassen.
 
Im Düsseldorfer Meilenwerk gibt es bis Ende Mai eine Ausstellung „100 Jahre Führerschein“.
 
 
 
 
  

Von Auto Nom

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