Was kann und darf man noch mit 1,6 Promille Alkohol im Blut tun? Arbeiten sicher nicht, vernünftig reagieren kann man garantiert meist ebenfalls nicht und würde man mit diesem Ergebnis Auto fahren, würde der Führerschein entzogen und man müsste zur MPU.
Schon ab 0.3 Promille kann sich bei Erwachsenen die Sehleistung verschlechtern, das Reaktionsvermögen vermindern und die Risikobereitschaft steigen. Ab 0.8 Promille sinkt die Reaktionsfähigkeit um bis zu 50 Prozent, das Gesichtsfeld ist eingeschrankt und es treten Gleichgewichtsstörungen auf. Zwischen 1,0. und 2,0 Promille verstärken sich diese Tendenzen noch, es können außerdem Orientierungsprobleme, Verwirrtheit und erhöhte Aggressionsbereitschaft hinzu kommen.
Fahrradfahren darf man aber immer noch, jedenfalls solange man nicht mehr als 1,6 Promille hat, die Teilnahme am Straßenverkehr ist Bußgeld- und straffrei möglich. Damit könnte jetzt Schluss sein, denn auf der Konferenz der Innenminister ist genau das ab heute ein Tagesordnungspunkt. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Boris Pistorius ist der Auffassung: "Mit dem gültigen Grenzwert von 1,6 Promille kann niemand sicher auf zwei Rädern unterwegs sein." Eine konkrete Grenze wird noch nicht verkündet, hier und da ist jedoch von 1,1 Promille zu hören.
Zum Vergleich:
In unserem Nachbarland Österreich gilt eine Grenze von 0,8 Promille, eine Zuwiderhandlung kostet 800,– Euro Bußgeld.
In den Niederlanden sind es 0,5 Promille, mit denen man unterwegs sein darf.
Und 0,0 Promille sind es in der Slowakei.