In den letzten Tagen hat man öfter gehört, dass man die Abwrackprämie nicht erhält, falls man sein Auto verschrotten lässt, bevor der Reservierungsbescheid vorliegt.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat jetzt noch einmal darauf hingewiesen, dass das so nicht stimmt und nochmals die Richtlinien für den Erhalt der Abwrackprämie auf seiner Internetseite www.bafa.de/bafa/de/pressemitteilungen/2009/16_umwaeltpraemie.html
veröffentlicht.
Hier heißt es ausdrücklich, dass es für die Reservierung der Abwrackprämie nicht relevant ist, ob das Altauto bereits abgemeldet wurde oder verschrottet ist. Allerdings muss man, hat man das Reservierungsformular erhalten, noch nachträglich auf einem extra dafür bestimmten Formular vom Verwertungsbetrieb den Nachweis der Verschrottung einholen und nachreichen.
Sämtliche Richtlinien und Vorschriften sind beim BAFA nachzulesen.
Übrigens, heute am 4. Juni 2009 ist noch ein Kontingent von 451.991 für Anträge auf die Umweltprämie offen. Immer unter der Maßgabe, dass die fehlenden Mittel bewilligt und bereit gestellt werden.