Wie der ACE berichtet, wird es wohl künftig in Frankreich für jeden Führer eines Fahrzeugs zwingend vorgeschrieben sein, einen Alkoholtester mit sich zu führen. Die dazu notwendige Verordnung wurde dem Bericht zufolge bereits erlassen werden und tritt ab 1. Juli 2012 in Kraft.
Es gilt dann eine Übergangsfrist von vier Monaten und danach wird das Nichtmitführen eines Alkoholmessgerätes mit vor Ort zu zahlenden 11.– Euro Bußgeld geahndet.
Das Gerät muss gut erreichbar im Fahrzeug hinterlegt sein (wie zum Beispiel im Handschuhfach) und ist bei Kontrollen auf Verlangen vorzuzeigen.
Hintergrund der Verordnung, die übrigens Bestand der französischen Verkehrsordnung sein wird, ist die hohe Unfallrate unter Alkoholeinfluss in Frankreich.
Einwegtestgeräte bekommt man für ca. 1,– Euro.