Do. Nov 21st, 2024

In verschiedenen europäischen Ländern gelten bekanntlich unterschiedliche Regelungen und Verordnungen im Straßenverkehr, was gerade zur Urlaubszeit und im Reiseverkehr wichtig zu wissen ist. 

Das gilt auch in Bezug auf Warnwesten. Muss man eine oder gar mehrere dabei haben? Genügt das Vorhandensein der Weste oder muss man diese beim Verlassen des Autos bei einer Panne oder einem Unfall vom Gesetzgeber vorgeschrieben tragen? Eine Mitführ- und Tragepflicht für den Fahrer gibt es zum Beispiel in Österreich, Italien und Spanien. Eine Verpflichtung, solch eine Signalweste zu tragen, findet man in unter anderem in Belgien, Luxemburg und Ungarn und ganz wichtig: Diese Pflicht gilt für jeden, der das Fahrzeug verlässt. Es besteht aber keine Mitführpflicht. Zuwiderhandlungen werden oft mit nicht unerheblichen Bußgeldern belegt.

Der Bundesrat hat kürzlich in seiner letzten Tagung vor der Sommerpause auch eine Warnwestenpflicht für mehrspurige Fahrzeuge in Deutschland beschlossen, Motorräder sind nach bisherigen Meldungen von der Verpflichtung ausgenommen. Bisher war das nur Mitführen einer Warnweste nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen zwingend vorgeschrieben. Aber zur eigenen Sicherheit haben bereits auch viele private Autofahrer eine solche Warnweste im Auto, denn gesehen zu werden ist oft von eminenter Wichtigkeit. Der Preis dafür ist verschwindend gering, es gibt die Westen bereits ab fünf Euro.

Was ist nun zu beachten bei einer Warnweste?
Sie muss die EU-einheitliche EN Norm 471 erfüllen und auch dementsprechend gekennzeichnet sein. Zulässig sind die Farben gelb, orange und rot und die Weste muss umlaufende  Reflexstreifen haben. Ein guter Aufbewahrungort für die Weste(n) ist zum Beispiel das Handschuhfach oder bei dem Warndreieck.

Zur Zeit wird als Beginn der Mitführpflicht der 1. Juli 2014 gemeldet.

 

Von Auto Nom

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