Man steht in seinem Fahrzeug vor einer roten Ampel und plötzlich fährt auf der rechten Seite ein Fahrradfahrer vorbei und stellt sich neben einem auf. Ist das richtig so, darf er das? Ja, er darf! Denn die Straßenverkehrsordnung ($ 5 Absatz 8) besagt
Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen
Wobei dieses "Überholen" meist als "vorbei fahren" definiert wird, denn es ist nur an stehenden Fahrzeugen vorbei erlaubt, kann dadurch aber mehrere Fahrzeuge umfassen. So kommt es zu der Situation, dass der Radfahrer Vorrang hat, wenn der vor der Ampel stehende Autofahrer nach rechts abbiegen will. Hier muss jetzt der Autofahrer besondere Rücksicht nehmen und Vorsicht walten lassen. Dem Radfahrer dagegen ist anzuraten, besonders aufmerksam zu sein, wenn er sich neben LKW´s oder Bussen aufstellt, die ihn im schlimmsten Fall übersehen könnten.
Der Rad- oder Mofafahrer muss beachten, dass wirklich genug Platz für ihn vorhanden ist, um keine Beschädigungen an Fahrzeugen zu verursachen. Autofahrer dagegen sind nicht verpflichtet, auf dem rechten Fahrstreifen am äußersten rechten Rand so viel Platz zu lassen, dass ein Zweiradfahrer passieren kann.
Ist der Radfahrer auf der rechten Spur rechts neben dem Autofahrer, wenn die Ampel grün wird, darf er vom Fahrzeug nur überholt werden, wenn ein ausreichender Sicherheitsabstand vorhanden ist. Ist das nicht der Fall, muss der Autofahrer sich hinter ihm in den Verkehr einordnen.