Die Frage stellt sich jeder, der Besitzer eines Oldtimers ist und die Absicht hat, diesen wieder zuzulassen.
Hier gelten folgende Regeln:
- Vordersitze: Hier müssen Sicherheitsgurte nachgerüstet werden, wenn die Erstzulassung nach dem 01.04.1970 war.
- Hintersitze: Hier müssen Sicherheitsgurte nachgerüstet werden, wenn die Erstzulassung nach dem 01.05.1979 war