Do. Nov 21st, 2024

Mehr als zwei Meter Breite, das kann im Straßenverkehr schon bußgeldverdächtig sein. Wann und warum?

Gemeint ist die (tatsächliche) Fahrzeugbreite, die auf der linken Fahrspur im Baustellenbereich auf Autobahnen durch Einschränkung auf den Verkehrsschildern oftmals 2 Meter nicht überschreiten darf. Die meisten Fahrer kennen aber ihre Fahrzeugbreite nicht oder unterschätzen sie. Oftmals wird auch vermutet, man schaut einfach in den Fahrzeugschein und dort findet man die Angabe, die man benötigt.

Aber:
Die tatsächliche Breite und die Breite im Fahrzeugschein sind zwei Paar Schuhe, denn die Breite im Fahrzeugschein bezeichnet die Breite des Chassis ohne Außenteile. Das wiederum bedeutet, dass keinerlei Außenspiegel berücksichtigt sind und hinzu zu rechnen sind.

In der Betriebsanleitung lässt sich die Garagenbreite, also die tatsächliche Breite nachlesen oder man misst selbst nach, um auf der sicheren Seite zu sein.
Auf der linken Spur dürfen demnach 70 Prozent der Neuwagen nicht fahren. Ein Zuwiderhandeln erhöht die Unfallhäufigkeit, kann ein Knöllchen von 20,– Euro bedeuten oder sogar unter Umständen eine Mitschuld an einem Unfall.

Und nicht nur das, macht man sich bewusst, dass mitunter nur 35 bis 40 cm Abstand zwischen den an einander vorbei fahrenden Fahrzeugen besteht, überlegt man schon zur eigenen Sicherheit die rechte Fahrspur zu nutzen.

Zum Beispiel schon ein Renault Clio oder ein Citroen C 3 überschreiten die 2 Meter, ebenso ein VW Golf und ein Toyota Auris. Mitunter wird dem schon Rechnung getragen und die zulässige Breite auf der Überholspur mit 2,10 Meter angegeben.

Angaben ohne Gewähr

Von Auto Nom

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