"Auf der Autobahn muss ich ein Tempolimit von mindestens 60 Stundenkilometer fahren, sonst darf ich sie nicht benutzen", das ist so oder in ähnlicher Form öfter zu hören, aber nur bedingt richtig,
Richtig ist, dass man nur mit einem Fahrzeug, das eine "durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h" erreichen muss, die Autobahn und auch die Kraftfahrtstraße benutzen darf. (Diese Geschwindigkeit muss aber zwingend auch mit einem zusätzlichen Hänger erreicht werden können). Richtig ist aber auch, dass es keine zu fahrende Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen gibt.
Aber: Es gilt die Regel, dass man andere, sprich den Verkehrsfluss nicht behindern darf.
Was genau bedeutet das jetzt? Wenn es zum Beispiel die Straßenverhältnisse erfordern, ist eine angepasste Geschwindigkeit angebracht, auch wenn diese noch unter 60 km/h liegt. Das ist nicht nur gestattet, sondern geboten. Es gibt durchaus noch weitere zwingende Gründe, das Tempo zu drosseln.
Kommt man dagegen auf die Idee – vielleicht weil das Wetter gerade so angenehm ist und die Landschaft so schön – auf der Autobahn quasi spazieren zu fahren und man behindert damit andere Autofahrer oder stellt sogar eine Art Hindernis dar, ist diese Geschwindigkeit nicht angemessen und könnte sogar zu einer Gefährdung führen. Und eine Behinderung im Straßenverkehr kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
So ist es angebracht, sich dem laufenden Verkehrsfluss anzupassen und die jeweiligen Beschilderungen zu beachten.
Übrigens: Mit dem Zeichen 275 (Rundes Ge- bzw. Verbotsschild mit blauem Untergrund und weißer Zahl) wird auch die Mindestgeschwindigkeit (Tempolimit) geregelt.