Do. Nov 21st, 2024

Endlich hat man einen Parkplatz gefunden, parkt ein, schnappt sich Kleingeld und stürmt zum Parkscheinautomaten. Hier muss man feststellen, dass dieser nicht funktioniert oder das Geld nicht annimmt. Ist das jetzt ein Grund zur Freude, dass man keine Parkgebühren zahlen muss?

Zuerst einmal nicht, denn jetzt sollte man den nächsten Parkscheinautomaten suchen, um ein Parkticket zu ziehen. Erst dann, wenn kein weiterer Automat zu finden ist, darf man die Lösung wählen, eine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe zu positionieren. Einzuhalten ist dabei die zulässige Höchstparkdauer. Das ist im Zweifelsfall die Dauer, für die man hätte einen Parkschein lösen können. Meistens findet man diese Parkzeitregelung am Automaten.

Liegt das Problem allerdings daran, dass der Automat die Münzen nicht erkennt und ist kein zweiter vorhanden, dann muss man wohl einen anderen Parkplatz suchen oder sich andere Münzen beschaffen.

Wenn man auf die Idee kommen sollte, keine Regel einzuhalten und das Auto ohne Schein in der Parkzone abzustellen, wird das meist wesentlich teurer als die meisten Parkscheine, denn ein Knöllchen wegen Überschreiten der Parkdauer bewegt sich derzeit zwischen 5,– Euro und 25,– Euro, soll aber um jeweils 5,– Euro teurer werden.

Das Überschreiten der zulässigen Parkdauer um bis zu 30 Minuten kostet derzeit 5,– Euro.
Steht man bis zu eine Stunde über die zulässige Parkdauer auf dem Parkplatz sind es 10,– Euro.
Bei bis zu zwei Stunden ist man mit 15,– Euro dabei,
20,– Euro zahlt man bis zu drei Stunden und darüber hinaus 25,– Euro.

Angaben ohne Gewähr

Von Auto Nom

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