Mi. Okt 30th, 2024

 

Im Moment muss man noch nicht, aber man kann: Den alten Führerschein in den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen. Alle derzeitig ausgestellten Führerscheine behalten aber ihre Gültigkeit bis zum 19.1.2033.

Die Gebühr für den neuen Kartenführerschein beträgt 29,– Euro, man muss ihn persönlich beantragen, ein biometrisches Lichtbild abgeben und Ausweis und derzeitigen Führerschein vorlegen. Mit dem Zeitpunkt der Antragstellung wird der derzeitige Führerschein dahingehend gestempelt, dass er nach drei Monaten bzw. mit Aushändigung des Kartenführerscheines seine Gültigkeit verliert. Im neuen Führerschein werden die bisher gültigen Fahrerlaubnisklassen eingetragen. Weitgehend jedenfalls, denn es gibt Einschränkungen:

Wer seine Fahrerlaubnis bis zum 1.1.1999 erworben hat, darf auch Fahrzeugkombinationen fahren, die nach neuerem Recht zur  Klasse CE gehören. Will man das nicht beibehalten, bekommt man unbefristet in seinem Kartenführerschein die Klassen B, BE, C1 und C1E eingetragen. Auf Antrag bekommt man vor Vollendung des 50ten Lebensjahres auch die Klasse CE, aber zum einen nur bis zur Vollendung des 50ten Lebensjahres und auch nur in dem Umfang, der auch in der Führerscheinklasse 3 enthalten war,

Nach Vollendung des 50ten Lebensjahres ist ein gesonderter Antrag auf die eingeschränkte Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klasse CE zu stellen und man muss sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Und: Wer über das 50te Lebensjahr hinaus LKW´s über 7.500 oder schwere Gespanne fahren will, MUSS seinen Altführerschein umtauschen. Nach Vorlage einer ärztlichen und augenärztlichen Bescheinigung wird dann die Fahrerlaubnis für die Klassen CE und C um weitere fünf Jahre verlängert.

Gleiches gilt übrigens für die alte Führerscheinklasse 2.

Will man den Internationalen Führerschein beantragen, ist zwingend der nummerierte Kartenführerschein zu beantragen.

Auch in den Führerscheinklassen BE, C1E und und D/D1 wird es mit der Umschreibung Änderungen geben. Insgesamt gibt es derzeit übrigens 16 Führerscheinklassen, was für viele von uns recht unübersichtlich ist. Einige sind neu, andere neu definiert.

Neben vielen anderen Informationen werden auf dem Kartenführerschein Schlüsselzahlen genannt. Sie findet man Im Feld 12 auf der Rückseite des Kartenführerscheins und sie stehen für Einschränkungen und Auflagen.Die Schlüsselzahl 01.01 steht zum Beispiel für eine Brille, 01.02 für Kontaktlinsen und 01.03 für eine Schutzbrille. Mit der 05.08 ist "kein Alkohol" gemeint und die 05.07 heißt "nicht gültig auf Autobahnen.

Derzeit ist geplant, dass neue Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt werden, eine Gültigkeit von 15 Jahren haben. Nach Ablauf soll aber eine problemlose Verlängerung möglich sein,

Angaben ohne Gewähr

Von Auto Nom

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