Do. Nov 21st, 2024

 

Eine ganz einfache Regel besagt, dass man die Winterreifen von "O bis O", was bedeutet von "Oktober bis Ostern" nutzen soll. Nun liegt Ostern in diesem Jahr recht spät und die Temperaturen sind schon jetzt kräftig Richtung Frühling unterwegs. Was also tun mit den Winterreifen? Wie lange sollen sie auf dem Fahrzeug verbleiben?

Zuerst einmal schreibt der Gesetzgeber die Nutzung bei "winterlichen Straßenverhältnissen" vor, was bedeutet, Winterreifen sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte zu nutzen.
Aber – bei trockenen Straßen und Plusgraden verlängert sich bei Winterreifen der Bremsweg deutlich, denn die Konzeption von Winter- und Sommerreifen unterscheidet sich. Hat man dann noch das Auto voll beladen, leidet auch die Fahrstabilität und zu guter letzt erhöht sich auch der Spritverbrauch.

Andererseits: Rüstet man zu früh auf Sommerreifen um und die Straßen werden doch noch einmal glatt, hat man nicht "nur" das Problem, dass man nicht sicher unterwegs ist, sondern riskiert auch bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 40,– Euro und einen Punkt in Flensburg. Wird man in einen Unfall verwickelt und begeht eine Verkehrsgewährdung werden 80,– Euro Bußgeld fällig, abgesehen von einer (Mit)schuld am Geschehen.

Achja, und bevor man die Winterreifen in die Ruhephase schickt, sollte man sie ausgiebig auf evtl. Schäden, auf die Profiltiefe und auf das Alter überprüfen. Schadhafte Reifen oder solche, die älter als 6 Jahre sind, sollte man entsorgen. Vor dem Einlagern sollte man sie mit der Position beschriften, an der sie aufgezogen waren. (Zum Beispiel "VR" für "vorn rechts" usw.)

Fazit: Die Entscheidung, wann man genau den Wechsel von Winter- auf Sommerreifen vornimmt, ist von einigen Faktoren und durchaus auch regional abhängig.

 

Von Auto Nom

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