Schon fast unglaubliche Zahlen aus der Verkehrsstatistik:
Knapp 500 000 Autofahrer bekommen in Deutschland jedes Jahr ein befristetes Fahrverbot.
Über 130 000 Autofahrern wird der Führerschein entzogen.
Bei einem groben Verkehrsverstoß kann ein Fahrverbot verhängt werden, zum Beispiel bei
- deutlichen Geschwindigkeitsverstößen
- Abstandsunterschreitungen
- gefährlichem Überholen
- Rotlichtverstoß
- und einiges mehr
Das befristete Fahrverbot beläuft sich meist auf einen Zeitraum von einem bis zu drei Monaten.
Hatte man in den zwei vorausgegangenen Jahren kein Fahrverbot hatte, gibt es die Möglichkeit, dass man selbst innerhalb einer Frist von vier Monaten festlegen kann, wann man das Auto verzichten kann und will. Wer auf den Führerschein beruflich angewisen ist, hat so die Möglichkeit, einigen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.
Die Frist beginnt, sobald der Führerschein bei der Bußgeldstelle abgegeben wurde. Nach Ablauf dieser Zeit kann er dort ohne besondere Formalitäten wieder abgeholt werden.
Wer jedoch in der Zeit des Fahrverbotes irgendein Fahrzeug führt, muss mit einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe, sechs Punkten in Flensburg oder gegebenenfalls mit dem Entzug der Fahrerlaubnis und einer Sperrfrist rechnen.
Es gibt Ausnahmefälle, in denen bei Gericht die Erlassung des Fahrverbotes beantragt werden kann:
«Dies gilt vor allem für Personen, deren Existenz ohne Fahrerlaubnis gefährdet wäre oder die aufgrund einer Behinderung ohne Auto von der Teilnahme am öffentlichen Leben ausgeschlossen wären», erklärt Ott Nadine Ott vom ADAC.
Es gibt mit der Lupe zu suchende Fälle, wo es notwendig wird, Verkehrsregeln zu mißachten und das Fahrverbot zu ignorieren. Das wäre der Fall, wenn man z.B. jemanden in die Klinik bringen muss, um sein Leben zu retten.
Zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommt es nach Straftaten wie
- Nötigung,
- Drogenmissbrauch oder
- Alkoholdelikten ab 1,1 Promille
Hier erhält der Verurteilte seinen Führerschein vor dem Ablauf der vom Gericht gesetzten Sperrfrist nicht zurück.
Zwingend zu erfolgen hat vorher ein Antrag auf Ausstellung einer neuen Fahrerlaubnis.
Denkbar ist auch ein vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis direkt nach dem Vergehen. Besonderes dann, wenn davon auszugehen ist, dass der Betroffene ungeeignet ist, ein Fahrzeug ordnungsgemäß zu führen.