Diese Frage stellen sich Millionen von Autofahrern, die keine eigene Garage oder eine andere Unterstellmöglichkeit haben.
Der ADAC hat in seinem jüngsten Bericht aufgezeigt, dass das "normale" hantieren mit Feuerwerkskörpern, keine "große" Gefahr für Autos darstellt. Selbst Raketenteile, die wieder zurück auf die Erde und dabei auf ein Auto stürzen, sollen keinen Schaden anrichten.
Wenn man Knallkörper jedoch unsachgemäß bedient, riskiert man Schäden an Autos und Motorrädern (sofern noch welche auf den Straßen stehen).
Grundsätzlich sollen keine Knallkörper oder Raketen auf und von Autodächern oder Kühlerhauben gezündet werden. Die unmittelbare Nähe der Zündschnur mit dem Lack, kann diesen Beschädigen.
Wer unsachgemäß Chinaböller, Raketen oder Tischfeuerzeug bedient und dabei Sachschäden an Autos "provoziert", haftet auch dafür. Wenn kein "Verursacher" identifiziert werden kann, haftet die Vollkaskoversicherung auf jeden Fall, für Schäden an Scheiben durch Brand oder Explosion kommt die Teilkasko auf.
Wer kann, sollte sein Auto in die Garage fahren, denn nicht nur Knallkörper könnten Schäden verursachen, auch angetrunkene Passanten neigen mitunter zu Handlungen, die dem eigenen Auto gefährlich werden können.